Unsere Leistungen
Von Steuerberatung über Existenzgründung – bei uns sind Sie gut aufgehoben.
Was wir bieten:
Wir bieten kompetente Steuerberatung seit 1998.
Wir betreuen Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen, sowie Arbeitnehmer und Pensionäre.
Zu unseren Hauptleistungen zählen:
- Jahresabschlüsse- und Bilanzen
- Einnahmenüberschuss-Rechnungen
- Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen
- Lohn- und Finanzbuchhaltungen
- Beratung in allen Steuerfragen
- Unterstützung und Beratung bei Betriebsprüfungen
- Unterstützung und Beratung bei Steuerfahndung und Selbstanzeigen
- Übernahme von Verhandlungen mit dem Finanzamt
- Kontrolle von Steuerbescheiden
- Führung von Rechtsbehelfsverfahren
- Steuerliche Umstrukturierungen
- Beratung bei Existenzgründung
- Unternehmensnachfolge
- Einholen von verbindlichen Auskünften
- Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Weitere Leistungen auf Anfrage.
Die Einzelheiten zu unseren Leistungen finden Sie unten beschrieben.
Der Wert
Individueller Beratung
Mir liegt es sehr am Herzen, auf jeden Mandanten individuell einzugehen. Es gibt selten DIE goldene Lösung im deutschen Steuerrecht. Eine Standard-Abfertigung gibt es in meiner Kanzlei daher nicht. Wir erarbeiten für jeden Kunden die individuell beste Lösung.
Annette Speitel
Leistungen der Steuerkanzlei Speitel:
- Jahresabschlüsse- und Bilanzen
- Erstellung und Übermittlung der E-Bilanzen und der Daten für die Veröffentlichung/ Hinterlegung beim Bundesanzeiger sowie Erstellung der Anhänge, des Anlagevermögens und des Bilanzberichts.
- Einnahmenüberschuss-Rechnungen
- Für nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibende und Freiberufler im Haupt- und Nebengewerbe erstellen wir die Einnahmen- Überschussrechnung gemäß § 4 Abs.3 EStG einschließlich Erstellung der Anlage EÜR und der Anlage AVEÜR zur Übermittlung an das Finanzamt.
Bei der Tätigkeit im Gewerbe können wir Sie auch gerne zur Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG beraten.
- Für nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibende und Freiberufler im Haupt- und Nebengewerbe erstellen wir die Einnahmen- Überschussrechnung gemäß § 4 Abs.3 EStG einschließlich Erstellung der Anlage EÜR und der Anlage AVEÜR zur Übermittlung an das Finanzamt.
- Einkommensteuererklärungen
- Wir erstellen sowohl für Gewerbetreibende, Freiberufler, Arbeitnehmer mit verschiedenen Einkunftsarten sowie für Pensionäre und Rentner die Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen einschließlich Übermittlung an das Finanzamt.
- Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen
- Hierbei handelt es sich um Steuererklärungen für gewerbliche Unternehmen, die sich aus den Jahresabschlüsse entwickeln. Es werden von unserer Kanzlei sowohl Einzelunternehmen, als auch Gesellschaften aller Rechtsformen vertreten.
- Lohnbuchhaltungen
- Sollten Sie Mitarbeiter beschäftigen, übernehmen wir für Sie die An- und Abmeldungen, die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen, die Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldungen und die Erstellung der Beitragsnachweise für die Krankenkassen. Die Abrechnung von KUG und die Erstellung der Leistungsanträge stellt für uns selbstverständlich kein Problem dar.
- Finanzbuchhaltungen
- Für unsere selbständigen Mandanten übernehmen wir die Verbuchung der monatlichen und vierteljährlichen Belege und erstellen eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste. Diese wird anschließend in einem Beratungsgespräch besprochen. Die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Übermittlung der Daten übernehmen wir auch für Sie.
- Beratung in allen Steuerfragen
- Jährlich überprüfen wir die betrieblichen Ergebnisse in Zusammenhang mit Ihren privaten Einkünften, um steuerlich das optimale Ergebnis berechnen und zeitnah reagieren zu können sowie um eventuelle Umstrukturierungen vornehmen zu können.
- Unterstützung und Beratung bei Betriebsprüfungen
- Wir beaufsichtigen die Betriebsprüfung und führen die Verhandlungen und Gespräche zur Sachverhaltsaufklärung und Schadensminimierung. Selbstverständlich übernehmen wir Prüfung der Berichte und die Umsetzung in den Steuerbescheiden.
- Unterstützung und Beratung bei Steuerfahndung und Selbstanzeigen
- Übernahme von Verhandlungen mit dem Finanzamt
- Kontrolle von Steuerbescheiden
- Die fristgerechte Überprüfung der Steuerbescheide mit Klärung der eventuellen Abweichungen und Fristüberwachung sowie eventuelle Beantragung von Ratenzahlungen werden wir für Sie übernehmen. Auch die Kontrolle der festgesetzten Vorauszahlungen für die Folgejahre wird von uns überwacht.
- Führung von Rechtsbehelfsverfahren
- Sollten sich Rückfragen gegenüber dem Finanzamt im Vorfeld nicht klären lassen, werden wir Sie im Einspruchsverfahren unterstützen und begleiten.
- Steuerliche Umstrukturierungen
- Durch Veränderungen der Unternehmensstruktur wird es oftmals nötig, dass Gesellschaftsformen gewechselt werden sollten oder auch müssen. Unsere Aufgabe ist es, Sie steueroptimierend zu beraten und durch diesen Wechsel zu führen.
- Beratung bei Existenzgründung
- Sollten Sie ein Unternehmen gründen wollen, helfen wir Ihnen gerne dabei alle notwenigen Formulare und Anträge zu stellen und beraten Sie über die besten Möglichkeiten.
- Unternehmensnachfolge
- Sollten Sie ein Unternehmen an einen Nachfolger übergeben wollen, beraten wir Sie gerne. Wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen oder übertragen bekommen, können Sie wegen der Weiterführung auch gerne auf uns zukommen.
- Einholen von verbindlichen Auskünften
- Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Weitere Leistungen auf Anfrage.